Die Bucht Staatliche Monatszeitschrift, Volumen 3, Nr., 1

Kapitel 15. Die Bucht Staatliche Monatszeitschrift, Volumen 3, Nr., 1

Billigung des selectmen, verantwortliche Personen wurden manchmal erlaubt um Kirchenbänke oder Sitze für sich und ihre Familien darin zu konstruieren das Versammlungshaus; aber es erscheint auf der einen Gelegenheit, daß drei Bürger unternahm, "einen Sitz in y'e Versammlungshaus, ohne zuerst zu bekommen, zu machen die volle Erlaubnis und die Zustimmung der Stadtväter, eine erachtete Tat, äußerst sündhaft, und für das sie vor der Stadt dabei angeklagt wurden eine außerordentliche Hauptversammlung und tadelte öffentlich. Nach ordnungsgemäß in Anbetracht des Falles es wurde entschieden, es dem Sitz zu erlauben, zu bleiben, vorausgesetzt es nicht sein sollte, veranlaßt von zu irgendeiner Person, aber wie die Stadt sollte davon billigen, und daß die verstoßenden Parteien ihre "zu viel Dreistigkeit anerkennen", in Schreiben, das sie auf die folgende Weise machten,: "Wir wessen Namen werden unterzeichnet, erkennen Sie an, daß es war, unser Schwäche, die darin einen kleinen Sitz zu machen wir so rücksichtslos waren, das